Im Folgenden möchte ich kurz erklären, wie eine Psychotherapie im Rahmen der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ablaufen kann.


Sprechstunde

Als ersten Schritt vereinbaren wir ein Erstgespräch im Rahmen der Sprechstunde. Sie können bis zu drei Sprechstundentermine ohne Beantragung einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Hier können Sie Ihr Problem, aufgrund dessen Sie sich eine Behandlung wünschen ausführlich schildern. Mir dient das Erstgespräch zu einer ersten diagnostischen Einschätzung Ihrer Symptomatik und um zu prüfen, inwieweit ich Ihnen weiterhelfen kann. So kann es zum Beispiel sein, dass aus meiner Sicht ein anderes Therapieverfahren oder ein stationäres oder teilstationäres Angebot für Sie zunächst die bessere Alternative ist.
 
Innerhalb der ersten Gespräche überlegen sowohl Sie als auch ich, ob wir uns eine längerfristige gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Von Ihrer Seite aus ist es besonders wichtig, dass Sie sich mit mir als Person und mit meinem Therapieansatz wohl und sicher fühlen, damit eine für Sie hilfreiche psychotherapeutische Beziehung entstehen kann. Von meiner Seite aus ist es wichtig, dass ich mir vorstellen kann, Ihnen mit meiner Arbeitsweise beim Erreichen Ihrer Ziele weiterhelfen zu können. 
 
Aufgrund der hohen Anfrage nach Therapieplätzen ist es mir leider nicht immer möglich, sämtlichen Patientinnen/en, die einen Sprechstundentermin wahrnehmen, einen langfristigen Therapieplatz anzubieten. In diesem Fall dienen die Erstgespräche einer diagnostischen Einschätzung und gegebenenfalls einer weiteren Behandlungsempfehlung. Sie haben als Patient/in grundsätzlich das Recht, die Sitzungen für Sprechstunde und Probatorik jeweils kostenfrei und ohne Antrag bei verschiedenen Psychotherapeutinnen/en in Anspruch zu nehmen.

Probatorische Sitzungen

Nach den drei Sitzungen der Sprechstunde erfolgen probatorische Sitzungen (zwei bis drei Sitzungen). Innerhalb dieser werden eine ausführliche biographische Anamnese aufgenommen und Therapieziele formuliert. Sie werden umfangreich über die Psychotherapie aufgeklärt und wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Psychotherapie zu beginnen, wird der Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt. 

Kurz- oder Langzeittherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann im Umfang von Akuttherapie (12 Sitzungen), Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) stattfinden. Eine Kurzzeittherapie kann nach Vollendung der 24 Sitzungen in eine Langzeittherapie überführt werden. Seitens der Krankenkassen besteht im Regelfall eine Höchstgrenze von 100 Sitzungen pro Behandlungsfall. Sie sollten grundsätzlich einen Zeitraum von einigen Monaten bis zu ca. einigen Jahren für die Therapie einplanen. Psychotherapie erfordert Zeit, um wirken zu können.
 
Therapiesitzungen haben eine Dauer von 50 Minuten. Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Zu Beginn und einmal im Quartal bringen Sie bitte Ihre Versicherungskarte mit. Vereinbarte Termine werden ausschließlich für Sie reserviert. Aufgrund dessen bitte ich Sie, diese zuverlässig einzuhalten und mich frühestmöglich zu informieren, falls Ihnen etwas dazwischen kommt. Falls Sie ausnahmsweise einen Termin absagen müssen, ist dies bis 48 Stunden vor der Sitzung kostenfrei möglich.